Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erfindung
Erfindung,im Sinne des Patent- und Gebrauchsmusterrechts die schöpfer. Lösung eines naturwissenschaftlich-techn. Problems, die unter Ausnutzung naturgesetzl. Kräfte oder Vorgänge erfolgte. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents oder die Eintragung als Gebrauchsmuster sind die gewerbl. Verwertbarkeit und die Neuheit der E. (Arbeitnehmererfindung)
▣ Literatur:
R. Zey. Lexikon der Forscher u. Erfinder, hg. v. Reinbek 1997.
Erfindung,im Sinne des Patent- und Gebrauchsmusterrechts die schöpfer. Lösung eines naturwissenschaftlich-techn. Problems, die unter Ausnutzung naturgesetzl. Kräfte oder Vorgänge erfolgte. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents oder die Eintragung als Gebrauchsmuster sind die gewerbl. Verwertbarkeit und die Neuheit der E. (Arbeitnehmererfindung)
▣ Literatur:
R. Zey. Lexikon der Forscher u. Erfinder, hg. v. Reinbek 1997.