Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erfinderrecht
Erfinderrecht,ein mit der Vollendung der Erfindung für den Erfinder entstehendes absolutes, übertragbares und vererbbares Recht; umfasst das Recht, als Erfinder genannt und anerkannt zu werden, über die Erfindung zu entscheiden (Veröffentlichung oder Geheimhaltung, Anmeldung als Patent) und sie zu verwerten.
Erfinderrecht,ein mit der Vollendung der Erfindung für den Erfinder entstehendes absolutes, übertragbares und vererbbares Recht; umfasst das Recht, als Erfinder genannt und anerkannt zu werden, über die Erfindung zu entscheiden (Veröffentlichung oder Geheimhaltung, Anmeldung als Patent) und sie zu verwerten.