Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbämter
Erbämter,im Hl. Röm. Reich seit dem 13. Jh. bis 1806 die Hofämter (auch an landesfürstl. Höfen) im erbl. Besitz bestimmter Geschlechter (Kurfürsten), die stellvertretend für die fürstl. Inhaber der Erzämter wahrgenommen wurden.
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