Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbtochter
Erbtochter, Tochter (i. w. S. auch die nächste direkte Verwandte, z. B. Schwester oder Nichte) des letzten Inhabers eines vorrangig im Mannesstamm erbl. Reiches, Landes, Erblehens, Allodial- oder Fideikomissgutes.
Erbtochter, Tochter (i. w. S. auch die nächste direkte Verwandte, z. B. Schwester oder Nichte) des letzten Inhabers eines vorrangig im Mannesstamm erbl. Reiches, Landes, Erblehens, Allodial- oder Fideikomissgutes.