Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbschein
Erbschein(Erbschaftszeugnis), auf Antrag ausgestellte Bescheinigung des Nachlass-Ger. über das Erbrecht, die Größe des Erbteils einer oder mehrerer Personen und evtl. Beschränkungen des Erbrechts; dient dem Erben dazu, Dritten gegenüber den Nachweis seines Erbrechts zu führen. Entsprechendes gibt es in Österreich als Einantwortungsurkunde und in der Schweiz als Erbenbescheinigung oder Erbgangsbeurkundung.
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