Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbschein
Erbschein(Erbschaftszeugnis), auf Antrag ausgestellte Bescheinigung des Nachlass-Ger. über das Erbrecht, die Größe des Erbteils einer oder mehrerer Personen und evtl. Beschränkungen des Erbrechts; dient dem Erben dazu, Dritten gegenüber den Nachweis seines Erbrechts zu führen. Entsprechendes gibt es in Österreich als Einantwortungsurkunde und in der Schweiz als Erbenbescheinigung oder Erbgangsbeurkundung.
Erbschein(Erbschaftszeugnis), auf Antrag ausgestellte Bescheinigung des Nachlass-Ger. über das Erbrecht, die Größe des Erbteils einer oder mehrerer Personen und evtl. Beschränkungen des Erbrechts; dient dem Erben dazu, Dritten gegenüber den Nachweis seines Erbrechts zu führen. Entsprechendes gibt es in Österreich als Einantwortungsurkunde und in der Schweiz als Erbenbescheinigung oder Erbgangsbeurkundung.