Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbschaftskauf
Erbschaftskauf,der Vertrag, durch den sich der Erbe zur Übertragung der gesamten Erbschaft auf den Käufer gegen Entgelt verpflichtet; bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2371 BGB).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Erbschaftskauf