Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbpacht
Erbpacht,früher das erbl. und veräußerl. dingliche Nutzungsrecht an einem Grundstück, bes. an einem Bauerngut, gegen Zahlung des jährl. Erbzinses und Leistung von Abgaben und Diensten. Rechtlich ähnlich geregelt war die Erbleihe, die vererbl. und veräußerl. dingliche Leihe.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Erbpacht