Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erblastentilgungsfonds
Erblastentilgungsfonds[-fɔ̃], ein 1993 geschaffenes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, in dem die aus der dt. Vereinigung entstandenen finanziellen »Erblasten« in Höhe von 338 Mrd. DM zum 1. 1. 1995 zusammengefasst wurden: 205 Mrd. DM Finanzschulden der Treuhandanstalt, 102 Mrd. DM Verbindlichkeiten des Kreditabwicklungsfonds und 31 Mrd. DM Altschulden der ostdt. Wohnungswirtschaft. Für die Tilgung der Verbindlichkeiten (Schuldenstand Ende 1997: 328,2 Mrd. DM) ist ein Zeitraum von 30 Jahren vorgesehen; zur Finanzierung des Schuldendienstes erhält der E. laufende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, einen Teil der Bundesbankgewinne sowie der Privatisierungserlöse der ostdt. Wohnungsunternehmen. - Zum 1. 1. 1999 wurde der E. in den regulären Bundeshaushalt integriert.
Erblastentilgungsfonds[-fɔ̃], ein 1993 geschaffenes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, in dem die aus der dt. Vereinigung entstandenen finanziellen »Erblasten« in Höhe von 338 Mrd. DM zum 1. 1. 1995 zusammengefasst wurden: 205 Mrd. DM Finanzschulden der Treuhandanstalt, 102 Mrd. DM Verbindlichkeiten des Kreditabwicklungsfonds und 31 Mrd. DM Altschulden der ostdt. Wohnungswirtschaft. Für die Tilgung der Verbindlichkeiten (Schuldenstand Ende 1997: 328,2 Mrd. DM) ist ein Zeitraum von 30 Jahren vorgesehen; zur Finanzierung des Schuldendienstes erhält der E. laufende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, einen Teil der Bundesbankgewinne sowie der Privatisierungserlöse der ostdt. Wohnungsunternehmen. - Zum 1. 1. 1999 wurde der E. in den regulären Bundeshaushalt integriert.