Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbkrankheiten
Erbkrankheiten(genetische Krankheiten, Heredopathien), durch Mutationen hervorgerufene Änderungen der Erbanlagen, die sich als Erkrankungen des Organismus auswirken. Die mutierten Gene werden nach den mendelschen Gesetzen auf die Nachkommen vererbt. Rezessive krankhafte Anlagen werden erst offenbar, wenn sie, von beiden Eltern übernommen, homozygot, d. h. in beiden einander entsprechenden Chromosomen gleichermaßen vorhanden sind. Daher kann eine rezessive krankhafte Erbanlage auch mehrere Generationen überspringen, bevor sie sich wieder klinisch als Krankheit offenbart. Dominant vererbte krankhafte Anlagen dagegen führen bei den Betroffenen mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % zu einer Erkrankung ihrer Kinder. Manche E. sind geschlechtsgebunden, d. h., sie treten entweder nur bei Männern oder nur bei Frauen auf.
Literatur:
Spiegel, R.u. Schmid, Werner: E. rechtzeitig erkennen. Genet. Beratung u. ihre Untersuchungsmethoden. München 1997.
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