Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Erbersatzanspruch
Erbersatzanspruch,bis zum 31. 3. 1998 der Erbanspruch des nichtehel. Kindes im alten Bundesgebiet, der ihm beim Tode des Vaters neben ehel. Abkömmlingen und dem überlebenden Ehegatten anstelle des gesetzl. Erbteils zustand. Er war ein Geldanspruch in Höhe des Wertes des Erbteils (§ 1934 a BGB alter Fassung). Durch das Ges. zur erbrechtl. Gleichstellung nichtehel. Kinder vom 16. 12. 1998 wurden die Vorschriften über den E. sowie den vorzeitigen Erbausgleich aufgehoben, da in Bezug auf das Erbrecht nicht mehr zw. ehel. und nichtehel. Abkömmlingen unterschieden wird.
Erbersatzanspruch,bis zum 31. 3. 1998 der Erbanspruch des nichtehel. Kindes im alten Bundesgebiet, der ihm beim Tode des Vaters neben ehel. Abkömmlingen und dem überlebenden Ehegatten anstelle des gesetzl. Erbteils zustand. Er war ein Geldanspruch in Höhe des Wertes des Erbteils (§ 1934 a BGB alter Fassung). Durch das Ges. zur erbrechtl. Gleichstellung nichtehel. Kinder vom 16. 12. 1998 wurden die Vorschriften über den E. sowie den vorzeitigen Erbausgleich aufgehoben, da in Bezug auf das Erbrecht nicht mehr zw. ehel. und nichtehel. Abkömmlingen unterschieden wird.