Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Enumeration
Enumeration[lat. »Aufzählung«] die, Recht: das Aufzählen einzelner Tatbestände in einer Gesetzesnorm (E.-Prinzip; im Ggs. zur Generalklausel).
Enumeration[lat. »Aufzählung«] die, Recht: das Aufzählen einzelner Tatbestände in einer Gesetzesnorm (E.-Prinzip; im Ggs. zur Generalklausel).