Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Entziehung Minderjähriger
Entziehung Minderjähriger(früher Kinderraub, Kindesentziehung), Straftat, die begeht, wer einen Minderjährigen unter 18 Jahren durch List, Drohung oder Gewalt oder ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, seinen Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder Pfleger entzieht; bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in bes. schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren (§ 235 StGB). Wer eine E. M. zum Zweck der Erpressung von Lösegeld (Kidnapping) begeht, wird nach § 239 a wegen erpresser. Menschenraubes bestraft. - In Österreich und der Schweiz wird die E. M. als Entführung bestraft.
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