Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Entschädigungsfonds
Entschädigungsfonds[-fɔ̃], gemäß §§ 9-11 Entschädigungs-Ges. vom 27. 9. 1994 gebildetes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, aus dem Entschädigungen nach diesem Ges., Ausgleichsleistungen nach §§ 1-3 Ausgleichsleistungs-Ges. vom 27. 9. 1994 für enteignete Alteigentümer, Entschädigungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungs-Ges. sowie Leistungen aus dem Vertriebenenzuwendungs-Ges. erbracht werden. Der E. wird vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auf Weisung und unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen verwaltet. Die Mittel stammen v. a. aus Beiträgen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, aus Finanzvermögen der DDR, Rückflüssen aus dem Lastenausgleich.
Entschädigungsfonds[-fɔ̃], gemäß §§ 9-11 Entschädigungs-Ges. vom 27. 9. 1994 gebildetes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, aus dem Entschädigungen nach diesem Ges., Ausgleichsleistungen nach §§ 1-3 Ausgleichsleistungs-Ges. vom 27. 9. 1994 für enteignete Alteigentümer, Entschädigungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungs-Ges. sowie Leistungen aus dem Vertriebenenzuwendungs-Ges. erbracht werden. Der E. wird vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auf Weisung und unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen verwaltet. Die Mittel stammen v. a. aus Beiträgen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, aus Finanzvermögen der DDR, Rückflüssen aus dem Lastenausgleich.