Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Entscheidung
Entscheidung,1) Philosophie: Akt des menschl. Verhaltens, die endgültige Festlegung für eine unter mehreren Möglichkeiten. Philosophisch wurde noch vom dt. Idealismus die Auffassung von E.-Findung durch Reflexion vertreten, seit S. Kierkegaard jedoch die E. als Grundsituation menschl. Seins der Reflexion entgegengesetzt.
2) Recht: a) im Europarecht der zur Regelung eines Einzelfalles erlassene Rechtsakt des Rates oder der Kommission der EG, der sich an Einzelpersonen oder Unternehmen richten kann und verbindlich ist; b) im Prozessrecht jede Willenserklärung des Gerichts, d. h. Urteil, Beschluss oder Verfügung.
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