Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Entnahme
Entnahme,Verwendung von Wirtschaftsgütern (Bargeld, Waren u. a.) aus dem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke. Die E. werden dem Gewinn zugerechnet (§ 4 EStG).
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