Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Entlastung
Entlastung, Gesellschaftsrecht: die förml. Billigung der Geschäftsführung durch die Gesellschaft (Versammlung der Gesellschafter) für einen bestimmten Zeitraum.
Entlastung, Gesellschaftsrecht: die förml. Billigung der Geschäftsführung durch die Gesellschaft (Versammlung der Gesellschafter) für einen bestimmten Zeitraum.