Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Entlassung
Entlassung, Recht: a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers; b) Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Gesetz oder Verwaltungsakt.
Entlassung, Recht: a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers; b) Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Gesetz oder Verwaltungsakt.