Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Embryo
Ẹmbryo[grch.] der, österr. auch das (Keim, Keimling),
1) Botanik: die aus der befruchteten oder unbefruchteten (Jungfernzeugung) Eizelle hervorgehende, aus teilungsfähigen Zellen bestehende junge Anlage des Sporophyten der Moose, Farn- und Samenpflanzen.
2) Zoologie und Anthropologie: der sich aus der befruchteten Eizelle entwickelnde Organismus, solange er sich noch in den Eihüllen, der Eischale oder im mütterl. Körper befindet. Die E. höherer Wirbeltiere (Amnioten) sind von besonderen Embryonalhüllen (Amnion und Serosa) umgeben. Bei den meisten Säugetieren wird die Serosa unter Ausbildung von Zotten zur Zottenhaut (Chorion). Der E. schwimmt, gegen Druck- und Temperaturschwankungen geschützt, im Fruchtwasser der Amnionhöhle. Er ist bei Säugetieren über den Nabelstrang und den Mutterkuchen (Plazenta) mit dem ihn ernährenden mütterl. Organismus verbunden. Beim Menschen und den Säugetieren wird die Leibesfrucht bis zum Ende der Organentwicklung (beim Menschen bis zum Ende des 3. Schwangerschaftsmonats) als E. bezeichnet; nach diesem Zeitpunkt heißt die Leibesfrucht Fetus.
Seit Entwicklung der In-vitro-Fertilisation werden in größerem Umfang Experimente an lebenden menschl. E. vorgenommen. Bei den zur Forschung verwendeten E. handelt es sich v. a. um »überzählige E.«, d. h. E., die im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation erzeugt, jedoch anschließend nicht implantiert wurden. Die Experimente an menschl. lebenden E. sind umstritten. (Embryonenschutzgesetz)
Rechtliches: Leibesfrucht.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Embryo