Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Embargo
Embạrgo[span.] das, urspr. die von einem Staat verfügte Zurückhaltung fremder Handelsschiffe und ihrer Ladungen zur Verhinderung unerwünschter Ausfuhr; heute Zwangsmaßnahmen versch. Art eines Staates oder einer Staatengruppe zur Durchsetzung außenpolit. Ziele (z. B. Öl-E. der OPEC 1973 gegen westl. Ind.staaten) bzw. von Völkerrechtsnormen (z. B. Handels-E. des UN-Sicherheitsrates gegen Irak seit 1990), oder aber zur Verhinderung der Stärkung des militär. Potenzials eines Staates oder einer Staatengruppe (z. B. Waffen-E. gegen die Staaten des ehem. Jugoslawien 1992-96). Eine internat. Koordinierung von E.-Maßnahmen erfolgte u. a. 1950-94 im Rahmen des COCOM.
▣ Literatur:
Bockslaff, K.: Das völkerrechtl. Interventionsverbot als Schranke außenpolit. motivierter Handelsbeschränkungen. Berlin 1987.
Embạrgo[span.] das, urspr. die von einem Staat verfügte Zurückhaltung fremder Handelsschiffe und ihrer Ladungen zur Verhinderung unerwünschter Ausfuhr; heute Zwangsmaßnahmen versch. Art eines Staates oder einer Staatengruppe zur Durchsetzung außenpolit. Ziele (z. B. Öl-E. der OPEC 1973 gegen westl. Ind.staaten) bzw. von Völkerrechtsnormen (z. B. Handels-E. des UN-Sicherheitsrates gegen Irak seit 1990), oder aber zur Verhinderung der Stärkung des militär. Potenzials eines Staates oder einer Staatengruppe (z. B. Waffen-E. gegen die Staaten des ehem. Jugoslawien 1992-96). Eine internat. Koordinierung von E.-Maßnahmen erfolgte u. a. 1950-94 im Rahmen des COCOM.
▣ Literatur:
Bockslaff, K.: Das völkerrechtl. Interventionsverbot als Schranke außenpolit. motivierter Handelsbeschränkungen. Berlin 1987.