Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Elternrente
Elternrente,in der gesetzl. Unfallversicherung Rente für die Eltern u. a. Verwandte der aufsteigenden Linie eines verstorbenen Versicherten, wenn diese einen Unterhaltsanspruch hatten; auch in der Kriegsopferversorgung.
Elternrente,in der gesetzl. Unfallversicherung Rente für die Eltern u. a. Verwandte der aufsteigenden Linie eines verstorbenen Versicherten, wenn diese einen Unterhaltsanspruch hatten; auch in der Kriegsopferversorgung.