Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Elsass-Lothringen
Ẹlsass-Lothringen (amtl. Reichsland E.-L.), 1871-1918 ein Gebietsteil des Dt. Reiches.
Geschichte: Im Frankfurter Frieden (10. 5. 1871) musste Frankreich nach dem Dt.-Frz. Krieg das Elsass (außer Belfort) und einen Teil Lothringens (mit Metz) an das Dt. Reich abtreten; die zum Reichsland E.-L. zusammengeschlossenen Gebiete wurden (mit staatsrechtl. Sonderstatus) 1871-79 nach dem Muster einer preuß. Provinz verwaltet und erhielten 1879 (Verfassungsgesetz: Statthalter, Ministerium, Landesausschuss) Teilautonomie. Frankreich wurde wegen der Annexion E.-L.s zum unversöhnl. Feind Deutschlands. Erst in den 1890er-Jahren wurden bei Reichstagswahlen neben Vertretern des polit. Katholizismus auch deutschnational orientierte Abgeordnete gewählt. Das Wirtschaftsleben (Kaliindustrie im Elsass; Eisenind. in Lothringen) nahm einen großen Aufschwung. Mit der Verfassungsänderung von 1911 erhielt E.-L. einen eigenen Landtag (zwei Kammern) sowie drei Stimmen im Bundesrat und wurde einem Bundesstaat nahezu gleichgestellt. Im Ersten Weltkrieg stand E.-L. unter Militärverwaltung. Trotz Gewährung der vollen Autonomie (Okt. 1918) blieb die ablehnende Haltung der Bevölkerung bestehen. Durch den Versailler Vertrag (1919) fielen Elsass und Lothringen an Frankreich zurück.
Literatur:
Wehler, H.-U.: Krisenherde des Kaiserreichs 1871—1918. Studien zur deutschen Sozial- u. Verfassungsgeschichte. Göttingen 21979.
Hiery, H.: Reichstagswahlen im Reichsland. Ein Beitrag zur Landesgeschichte von E.-L. u. zur Wahlgeschichte des Deutschen Reiches 1871—1918. Düsseldorf 1986.
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