Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eisenbahnsignale
Eisenbahnsignale, sicht- und hörbare Zeichen zur Sicherung des Eisenbahnverkehrs. Art und Bedeutung der dt. E. sind in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) gesetzlich verankert und werden im Signalbuch ausführlich dargestellt. Haupt- und Vorsignale stehen als Form- oder oft als elektr. Lichtsignale bei rechts fahrenden Bahnen (Dtl.) meist rechts, bei links fahrenden Bahnen (Schweiz, Belgien, Großbritannien, Italien, Frankreich) meist links vom Gleis. Hauptsignale (Einfahr-, Ausfahr-, Zwischen-, Deckungs- oder Blocksignale) sind meist Flügelsignale, die anzeigen, ob das Gleis bis zum nächsten Hauptsignal befahren werden darf (Signaltechnik). Vor dem Hauptsignal steht das Vorsignal und kündigt an, welches Signalbild das folgende Hauptsignal zeigt (auf Nebenbahnen in 400 m, auf Hauptbahnen in 700 m oder 1 000 m Entfernung). Weichensignale zeigen an einem würfelförmigen Kasten mit seitl. Zeichen die Weichenstellung an, Langsamfahrsignale kündigen Anfang und Ende der Langsamfahrstrecke an, Gleissperrsignale geben beim Rangieren Weisung für Halt oder Fahrt, Fahrleitungssignale kennzeichnen wichtige Abschnitte der elektr. Fahrleitung, und Zugsignale zeigen die Zugspitze und den Zugschluss an.
Die Deutsche Bahn AG hat 1994 ein einheitl. System von Kombinationssignalen eingeführt, die Fahrterlaubnis- und Geschwindigkeitssignalisierung trennen. Auf Neubaustrecken soll künftig völlig auf ortsfeste E. verzichtet werden. Die erforderl. Informationen werden ununterbrochen über Linienleiter oder Funk zwischen Zug und Steuerstellen der Strecke ausgetauscht und im Führerpult angezeigt, aber auch für die automat. Fahr- und Bremssteuerung (AFB) zu vollautomat. Betrieb genutzt.
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