Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eisenbahnrecht
Eisenbahnrecht,Gesamtheit der sich auf Eisenbahnen beziehenden Rechtsnormen. Das E. gehört überwiegend zum öffentl. Recht; u. a. regelt es die Eingriffsmöglichkeiten in fremdes Eigentum, den strafrechtl. Schutz der Bahnanlagen, die Haftpflicht, das Tarifwesen. Das Bundesbahn-Ges. vom 13. 12. 1951 wurde nach der zum 1. 1. 1994 wirksam gewordenen Neuordnung des Bahnwesens weitgehend aufgehoben. Im Zuge dieser Neuordnung, aus der die Dt. Bahn AG als Zusammenfassung von Bundesbahn und Reichsbahn hervorging, wurde das Ges. zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. 12. 1993 erlassen. Von Bedeutung für das E. sind noch das Allg. Eisenbahn-Ges. vom 27. 12. 1993, das Strafgesetzbuch, die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. 9. 1938, die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung vom 8. 5. 1967, das Haftpflicht-Ges. i. d. F. v. 4. 1. 1978.
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