Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einzelrichter
Einzelrichter,allein entscheidender Richter im Ggs. zum Kollegialgericht. Als E. entscheidet im Zivilprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Richter beim Amtsgericht. Beim Landgericht kann durch die Zivilkammer ein Rechtsstreit einem ihrer Mitgl. als E. übertragen werden. Im Strafprozess entscheidet der E. im amtsgerichtl. Verfahren nur bei leichteren Vergehen.
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