Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einzelhandel
Einzelhandel(Kleinhandel, Detailhandel), Absatz von Gütern an Endverbraucher durch spezielle Handelsbetriebe, die die Waren vom Großhandel oder vom Produzenten beziehen und ohne wesentl. Bearbeitung weitergeben. Zum E. gehören außer dem Ladenhandel und dem Wander- und Hausierhandel auch Großbetriebe wie Waren- und Kaufhäuser, Discounter, Filialbetriebe, Versandhandel, Konsumvereine u. a. Die Großbetriebe des E. genießen die Vorteile des Groß-(Gemeinschafts-)Einkaufs, die mittleren und kleineren sind vielfach in Einkaufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Filialbetriebe und Handelsketten sind z. T. aus dem Großhandel, z. T. aus dem E. selbst erwachsen. Der Konzentrationsprozess im E. führt zu immer größeren Unternehmenseinheiten, abnehmender Beschäftigtenzahl, wachsendem Gewicht von Warenhäusern und Filialbetrieben gegenüber kleineren Fachgeschäften, aber auch zu neuen Formen der Kooperation. - Die Erlaubnis zum Betreiben von E. wird nur versagt bei mangelnder »Zuverlässigkeit« des Unternehmers; ein »Sachkundenachweis« muss nicht mehr erbracht werden; Sonderregelungen gibt es für E. mit Lebens-, Arznei- und ärztl. Hilfsmitteln. Öffnungszeiten: Ladenschluss.
Literatur:
Hansen, U.: Absatz- u. Beschaffungsmarketing des E. Göttingen 21990.
Barth, K.: Betriebswirtschaftslehre des Handels. Wiesbaden 21993.
Müller-Hagedorn, L.: Handelsmarketing. Stuttgart u.a. 21993.
Tietz, B.: Der Handelsbetrieb. München 21993.
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