Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einwilligung
Einwilligung,die vorherige Zustimmung eines Dritten zu einem Rechtsgeschäft, im Unterschied zur nachträgl. Genehmigung. Im Strafrecht das Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit ausschließende Einverstandensein mit einer Rechtsverletzung (bes. bei Körperverletzungen).
Einwilligung,die vorherige Zustimmung eines Dritten zu einem Rechtsgeschäft, im Unterschied zur nachträgl. Genehmigung. Im Strafrecht das Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit ausschließende Einverstandensein mit einer Rechtsverletzung (bes. bei Körperverletzungen).