Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einung
Einung,im MA. die beschworene Vereinbarung, bes. Bündnis und Vertrag unter Standesgenossen; auch der durch E. begründete Verband (z. B. Zünfte).
Einung,im MA. die beschworene Vereinbarung, bes. Bündnis und Vertrag unter Standesgenossen; auch der durch E. begründete Verband (z. B. Zünfte).