Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eintrittsrecht
Eintrittsrecht,das gesetzlich verfügte Recht der vorgesetzten Behörde, Angelegenheiten, für welche die nachgeordnete Behörde zuständig ist, an sich zu ziehen und anstelle der nachgeordneten Behörde zu entscheiden.
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