Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einspruchsgesetze
Einspruchsgesetze,Bundes-Ges., die im Ggs. zu den sog. Zustimmungs-Ges. nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, gegen die dieser jedoch Einspruch einlegen kann (Gesetzgebungsverfahren).
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