Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einschuss
Einschuss, Börsenwesen: 1) Geldbetrag, den der Kunde seiner Bank zahlen muss, wenn er sie beauftragt, für ihn Effekten zu kaufen, ohne sofort den vollen Kaufpreis bereitstellen zu können; 2) bei Termingeschäften übl. Anzahlung, die bei Abschluss eines Terminkontrakts zu entrichten ist, um die Erfüllung sicherzustellen (i. d. R. 2-7 % des Kontraktvolumens).
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