Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einnahmen
Einnahmen, 1) Rechnungswesen: Zahlungseingänge (bar, per Scheck, Überweisung), die ein Wirtschaftssubjekt von anderen erhält.
2) Steuerrecht: alle geldwerten Güter (auch sog. geldwerte Vorteile, z. B. berufsbedingte Rabatte), die dem Steuerpflichtigen bei den »Überschusseinkünften« aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Verpachtung, Vermietung und sonstigen Einkünften (Einkommensteuer) zufließen.
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