Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einnahmen
Einnahmen, 1) Rechnungswesen: Zahlungseingänge (bar, per Scheck, Überweisung), die ein Wirtschaftssubjekt von anderen erhält.
2) Steuerrecht: alle geldwerten Güter (auch sog. geldwerte Vorteile, z. B. berufsbedingte Rabatte), die dem Steuerpflichtigen bei den »Überschusseinkünften« aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Verpachtung, Vermietung und sonstigen Einkünften (Einkommensteuer) zufließen.
Einnahmen, 1) Rechnungswesen: Zahlungseingänge (bar, per Scheck, Überweisung), die ein Wirtschaftssubjekt von anderen erhält.
2) Steuerrecht: alle geldwerten Güter (auch sog. geldwerte Vorteile, z. B. berufsbedingte Rabatte), die dem Steuerpflichtigen bei den »Überschusseinkünften« aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Verpachtung, Vermietung und sonstigen Einkünften (Einkommensteuer) zufließen.