Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einliegerwohnung
Einliegerwohnung,abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung im Eigenheim (§ 11 Zweites Wohnungsbau-Ges. i. d. F. v. 19. 8. 1994).
Einliegerwohnung,abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung im Eigenheim (§ 11 Zweites Wohnungsbau-Ges. i. d. F. v. 19. 8. 1994).