Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einlassungsfrist
Einlassungsfrist,Mindestfrist zw. Zustellung der Klageschrift und mündl. Verhandlung, die der Vorbereitung des Beklagten auf die Verhandlung dient. Die E. beträgt grundsätzlich zwei Wochen, sie kann jedoch in bestimmten Fällen auf Antrag abgekürzt werden.
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