Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einlagensicherung
Einlagensicherung, Absicherung von Anlegern gegen Verluste für den Fall, dass ihre Bank in wirtschaftl. Schwierigkeiten gerät. In Dtl. werden die E.-Systeme von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Einzahlungen ihrer Mitgl.-Institute finanziert, wobei das System der Sparkassen und Kreditgenossenschaften auf Institutssicherung (indirekter Einlegerschutz) ausgerichtet ist, während der Garantiefonds der privaten Banken die Einlagen der Gläubiger unmittelbar sichert. Die nicht einklagbare Garantie umfasst Einlagen bis zu einer Obergrenze je Gläubiger von 30 % des Eigenkapitals des betreffenden Kreditinstituts.
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