Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einlagen
Einlagen,1) Bankwesen: Geldbeträge, die die Wirtschaftssubjekte den Banken i. d. R. gegen Zinsen zur Verfügung stellen (Depositen). Kurzfristige E. (Sicht-E.) dienen dem Zahlungsverkehr, werden niedrig oder nicht verzinst und als Buch- oder Giralgeld bezeichnet; mittel- und langfristige E. sind vorübergehende Geldanlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr dienen (Termin-E.). Sie werden befristet festgelegt oder mit vereinbarter Kündigungsfrist geführt. Spar-E. sind nicht befristete, nicht dem Zahlungsverkehr dienende Geldanlagen.
2) Recht: in Geld oder sonstigen Vermögenswerten bestehender Beitrag eines Gesellschafters (Aktionär, Genosse) zur Ausstattung der Gesellschaft mit Kapital; wird Teil des Gesellschaftsvermögens.
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