Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einkindschaft
Einkindschaft, die seit dem 13. Jh. v. a. im fränk. Rechtsgebiet aufgekommene Sitte, die erstehel. Kinder von Ehegatten, die eine zweite Ehe eingehen wollten, durch Vertrag mit den aus der zweiten Ehe zu erwartenden Kindern vermögens- und familienrechtlich gleichzustellen.
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