Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einigungsämter
Einigungsämter,in Österreich Behörden zur Beilegung arbeitsrechtl. Streitigkeiten (Betriebsverf. und Kündigungsschutz); seit 1. 1. 1987 sind jedoch Arbeits- und Sozial-Ger. zuständig.
Einigungsämter,in Österreich Behörden zur Beilegung arbeitsrechtl. Streitigkeiten (Betriebsverf. und Kündigungsschutz); seit 1. 1. 1987 sind jedoch Arbeits- und Sozial-Ger. zuständig.