Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einigungsstellen
Einigungsstellen,1) Arbeitsrecht: nach Betriebsverfassungs-Ges. (§ 76) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zw. Arbeitgeber und Betriebsrat im Bereich der betriebl. Mitbestimmung bei Bedarf einzurichtende Stelle, besetzt mit einem unparteiischen Vors. und Beisitzern beider Seiten in gleicher Zahl..
2) Wettbewerbsrecht: Schlichtungsstellen der Ind.- und Handelskammern zur gütl. Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten.
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