Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einigung
Einigung,auf eine dingl. Rechtsänderung gerichteter Vertrag, bei der Übertragung von Grundstückseigentum Auflassung genannt. Er enthält das zur Übertragung, Belastung oder inhaltl. Abänderung eines dingl. Rechts erforderl. Willenselement, das zus. mit der Übergabe (bei bewegl. Sachen) oder der Eintragung ins Grundbuch (bei Grundstücken) als Vollziehungselement die dingl. Rechtsänderung bewirkt.
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