Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eingriffsverwaltung
Eingriffsverwaltung, Bez. für die Bereiche der staatl. Exekutive, die durch Ge- oder Verbote oder durch die Festlegung von Pflichten und Beschränkungen in Freiheitsrechte des Einzelnen »eingreifen« (z. B. im Polizeirecht), im Unterschied zur Leistungs-Verw. (z. B. im Sozialhilferecht).
Eingriffsverwaltung, Bez. für die Bereiche der staatl. Exekutive, die durch Ge- oder Verbote oder durch die Festlegung von Pflichten und Beschränkungen in Freiheitsrechte des Einzelnen »eingreifen« (z. B. im Polizeirecht), im Unterschied zur Leistungs-Verw. (z. B. im Sozialhilferecht).