Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschuss, finanzielle Leistungen des Arbeitsamtes an Arbeitgeber, können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern (z. B. Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte) als Zuschuss zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erbracht werden (§§ 217 ff. SGB III).
Eingliederungszuschuss, finanzielle Leistungen des Arbeitsamtes an Arbeitgeber, können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern (z. B. Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte) als Zuschuss zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erbracht werden (§§ 217 ff. SGB III).