Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eingliederungsvertrag
Eingliederungsvertrag, von der Bundesanstalt für Arbeit geförderter Arbeitsvertrag, der der Erprobung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, bes. Langzeitarbeitslosen, dienen soll; ist auf mindestens zwei Wochen, längstens sechs Monate, zu befristen und kann jederzeit aufgelöst werden (§§ 229 ff. SGB III).
Eingliederungsvertrag, von der Bundesanstalt für Arbeit geförderter Arbeitsvertrag, der der Erprobung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, bes. Langzeitarbeitslosen, dienen soll; ist auf mindestens zwei Wochen, längstens sechs Monate, zu befristen und kann jederzeit aufgelöst werden (§§ 229 ff. SGB III).