Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eingliederungsvertrag
Eingliederungsvertrag, von der Bundesanstalt für Arbeit geförderter Arbeitsvertrag, der der Erprobung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, bes. Langzeitarbeitslosen, dienen soll; ist auf mindestens zwei Wochen, längstens sechs Monate, zu befristen und kann jederzeit aufgelöst werden (§§ 229 ff. SGB III).
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