Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eingliederungshilfe für Behinderte
Eingliederungshilfe für Behinderte,Unterstützungsleistungen, die dem Zweck dienen, Behinderungen zu beseitigen, zu bessern oder deren Folgen zu mildern sowie von denen abzuwenden, die von einer Behinderung bedroht sind. E. f. B. sind in medizin. und berufsfördernde Leistungen, in Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung und in ergänzende Leistungen gegliedert. Träger der Leistungen sind die Institutionen der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der Versorgung sowie die Bundesanstalt für Arbeit (geregelt v. a. im SGB VI und III, Bundessozialhilfe-Ges., Bundesversorgungs-Ges.).
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