Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einbruchdiebstahlversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung,Sachversicherung gegen Schäden durch Entwendung von versicherten Sachen mittels Einbruch aus einem Gebäude oder aus Räumen. Einfacher Diebstahl ist durch die E. nicht abgedeckt; dazu bedarf es einer eigenen Diebstahlversicherung, z. B. der Fahrradversicherung. Für einfachen Diebstahl haften auch die Autokasko-, Garderoben-, Tier- und Transportversicherung. I. d. R. ist die E. in der Hausratversicherung abgedeckt.
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