Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einberufung
Einberufung, Heranziehung eines ungedienten oder gedienten Wehrpflichtigen zum Wehrdienst mittels eines schriftl. E.-Bescheides des Kreiswehrersatzamts.
Einberufung, Heranziehung eines ungedienten oder gedienten Wehrpflichtigen zum Wehrdienst mittels eines schriftl. E.-Bescheides des Kreiswehrersatzamts.