Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Einantwortung
Einantwortung, österr.Recht: die Übertragung der Erbschaft in den rechtl. Besitz des Erben durch das Gericht (§ 797 ABGB).
Einantwortung, österr.Recht: die Übertragung der Erbschaft in den rechtl. Besitz des Erben durch das Gericht (§ 797 ABGB).