Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eigentumsrechte
Eigentumsrechte(engl. Property-Rights), Volkswirtschaftslehre: Handlungs- oder Verfügungsrechte des Einzelnen, die sich auf die Nutzung knapper Güter und seines Arbeitsvermögens (Human Capital) beziehen. Arbeitsteilung und Gütertausch (marktl. Transaktionen) werden erst durch die Gestaltung der rechtl. und sozialen Handlungsbedingungen in Form von E. möglich, die in ihrer Gesamtheit die Eigentumsordnung bilden.
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