Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eigenkirche
Eigenkirche(lat. ecclesia propria), im MA. die auf privatem Grund und Boden stehende Kirche, über die der Grundherr bestimmte Rechte hatte, v. a. das Recht der Ein- und Absetzung der Geistlichen (Investitur). Die E. hat ihre Wurzeln in der röm. Latifundienkirche und im german. Eigentempelwesen. Im 11. Jh. führte das Rechtssystem der E. zw. Königtum und Papsttum zum Investiturstreit.
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