Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eigenheim
Eigenheim,vom Eigentümer bewohnte Wohnung (Ein-, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung). Im europ. Vergleich ist die E.-Quote in Dtl. (rd. 40%, mit deutl. regionalen Unterschieden, bes. zw. West- und Ost-Dtl.; in der Schweiz rd. 35%) niedrig. Ein Hauptgrund sind hohe Boden- und Herstellungskosten, deren Steigerungsraten in der Vergangenheit die der allgemeinen Lebenshaltungskosten wesentlich übertrafen. Fachleute werten die gesetzl. Bauvorschriften als mitverantwortlich für die Höhe der Baukosten. Die staatl. E.-Förderung verfolgt das Ziel, möglichst breite Bev.schichten zu Wohnungseigentum zu verhelfen. Sie erfolgte zunächst einkommensabhängig durch Abzüge bei der Ermittlung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Seit 1996 ist an die Stelle der Steuervergünstigung eine einheitl., auf acht Jahre befristete Zulage von jährlich 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens jedoch 2500 DM (bei Altbauten) bzw. 5000 DM (bei Neubauten) getreten. Daneben gibt es eine Kinderzulage von 1 500 DM jährlich für jedes Kind.
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