Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Eidesmündigkeit
Eidesmündigkeit,die altersbedingte Fähigkeit zur Eidesleistung vor Gericht; in Dtl. und der Schweiz mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahres.
Eidesmündigkeit,die altersbedingte Fähigkeit zur Eidesleistung vor Gericht; in Dtl. und der Schweiz mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahres.